Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARcomm GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Die Leistungen und Lieferungen der ARCOMM GmbH werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
1.2. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angaben auf unserer Website stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei uns Waren zu bestellen.
2.2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von maximal 5 Tagen annehmen.
2.3. Ein Beschaffungsrisiko wird von uns nur übernommen, soweit wir die bestellte Ware auf Lager haben. Ansonsten erfolgt der Vertragsschluss immer unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sollte uns unser Lieferant nicht oder nicht rechtzeitig beliefern, so werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde kann dann vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall wird ein evtl. bereits bezahlter Kaufpreis von uns zurückerstattet.
2.4. Besteller, die in fremden Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1. Alle unsere Preisangaben verstehen sich ohne Abzug inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Online-Shop ausgewiesenen Preise gelten nur für dortige Bestellungen zum Zeitpunkt der Bestellung. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
3.1.1. Für unsere OnlineShops, die sich ausschlieölich an Gewerbetreibende richten , gilt: Die Preisangaben verstehen sich ohne Abzug zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Online-Shop ausgewiesenen Preise gelten nur für dortige Bestellungen zum Zeitpunkt der Bestellung. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen. Im Falle einer Falschberechnung der Versandkosten durch einen technischen Fehler, ist die ARCOMM GmbH dazu berechtigt, diese nachträglich an das Gewicht der Sendung, den Bestimmungsort oder der Serviceleistung anzupassen.
3.2. Verzugseintritt und Höhe der Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir weisen darauf hin, dass der Kunde spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet.
3.3. Bei Zahlung gegen offene Rechnung behält sich die ARCOMM GmbH grundsätzlich das Recht vor, die eingegangene Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
3.4. Der Kunde kann nicht mit etwaigen Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde kann nur wegen etwaigen Gegenforderungen seine Leistung verweigern oder sie zurückbehalten, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.5. Grundsätzlich ist die ARCOMM GmbH berechtigt, bei Aufträgen auf Rechnung eine Auskunft bei der SCHUFA, Bürgel oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft einzuholen. Dies dient zum Zwecke der Kreditprüfung.
4. Verpackung, Lieferung, Lieferfristen, Warenverfügbarkeit, Transport, Gefahrentragung
4.1. Die Ware wird von der ARCOMM GmbH und deren Zulieferern versandfertig verpackt. Die Verpackung wird von der ARCOMM GmbH nicht zurückgenommen.
4.2. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige der ARCOMM GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse und einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die ARCOMM GmbH bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Wird aufgrund dieser Ereignisse die Vertragsausführung für eine Partei unzumutbar, so kann diese Partei den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4.2.1 Ist der Besteller Gewerbetreibender: Zugesicherte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nicht verbindlich, es sein denn, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Nachträgliche Auftragsänderungen erfordern gleichzeitig eine neue schriftliche Vereinbarung der Lieferfristen und -termine.
Rücktritt von der Bestellung und Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich schriftlich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.
4.2.2. Ist der Besteller Gewerbetreibender: Sofern durch den Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung eine die Anfertigungsdauer beeinflussende oder Lieferschwierigkeiten mit sich bringende Änderung des Vertrags erfolgt, so beginnt die Lieferzeit erst mit Bestätigung der Änderung.
4.2.3. Ist der Besteller Gewerbetreibender: Wurden keine Liefertermine, jedoch eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit vereinbart, so beginnt diese im Falle kundenspezifischer Fertigung nach Erhalt aller durch den Besteller zu erbringenden und für die Produktion notwendigen Unterlagen.
4.3. Die Lieferung erfolgt durch Versendung ab Lager der ARCOMM GmbH bzw. Lager derer Zulieferer an die vom Kunden in der Bestellung mitgeteilte Adresse.
4.4. Sofern die ARCOMM GmbH die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware unverzüglich nach Eingang der Bestellung veranlasst, soweit sämtliche Artikel der Bestellung verfügbar sind. Bei Bestellungen gegen Vorkasse wird die Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang bei der ARCOMM GmbH ausgeliefert. Die ARCOMM GmbH nimmt keine Reservierung der bestellten Ware bis zum vollständigen Zahlungseingang vor. Falls die Ware zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung zwischenzeitlich ausverkauft bzw. nicht vollständig lieferbar ist und erst neu bestellt werden muss, wird die ARCOMM GmbH den Kunden umgehend über den Sachverhalt informieren.
4.5. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die ARCOMM GmbH berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
4.6. Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Verkäufers über.
4.7. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die ARCOMM GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4.8. Handelt der Kunde als Unternehmer, wird eine Transportversicherung wird von der ARCOMM GmbH nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
4.9. Handelt der Kunde als Unternehmer , gilt folgende Besonderheit bei einem Versand durch die Deutsche Post AG: Jedes Paket ist automatisch bis zu einem Wert von je Euro 500,- versichert. Diese Versicherung ist im Verkaufspreis enthalten. Weitergehende Versicherungen werden von der ARCOMM GmbH nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
4.10. Besonderheiten bei der Produktion von Druckerzeugnissen
4.10.1. Die von uns angegebene Lieferzeit setzt die rechtzeitige- und ordnungsgemäße Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen des Bestellers/Auftraggebers voraus. Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der druckfähigen Daten/von Ihm zu beschaffende Unterlagen bzw. der Druckfreigabe bei Erstellung eines Testprints oder Grafikerstellung/ Grafikdienstleistungen durch uns.
4.10.2. Die Lieferzeit wird für die Dauer von der Prüfung von Werbetexten, Korrekturabzügen, Andrucken, Grafiken etc. unterbrochen und beginnt erst mit der Bestätigung der Änderung.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ARCOMM GmbH.
5.2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die ARCOMM GmbH ab.
5.3. Die im Eigentum der ARCOMM GmbH stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die ARCOMM GmbH abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
5.4. Die ARCOMM GmbH behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
5.5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der ARCOMM GmbH berechtigt.
5.6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum von der ARCOMM GmbH stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die ARCOMM GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
5.7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der ARCOMM GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6. Warenbeschreibung / Produktinformation
6.1. Unsere Warenbeschreibungen und -angaben beschreiben nur die Beschaffenheit unserer Waren und unserer Leistungen und stellen keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien i.S.d. § 443 BGB dar, es sei denn, dass wir eine solche Garantie dem Kunden ausdrücklich bestätigen.
6.2. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht hinsichtlich der Ware behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren vor.
7. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
7.1. Die ARCOMM GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Bei Softwareprodukten verweisen wir auf Punkt 7.10. .
7.2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
7.4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen (Nacherfüllung). Ist für die ARCOMM GmbH die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Hat die ARCOMM GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten, kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Ist der Sachmangel nicht erheblich, steht dem Kunden nur das Recht zur Minderung zu. Gleiches gilt bei einer unvollständigen Lieferung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass für ihn ein Festhalten am Vertrag aufgrund der unvollständigen Lieferung unzumutbar ist. Bei Softwareprodukten verweisen wir auf Punkt 7.10. .
7.5. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie der Kaufrechnung bzw. des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
7.6. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die ARCOMM GmbH zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.
7.7. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die ARCOMM GmbH behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
7.8. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
7.9. Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren nach Ablieferung der Ware.
7.10. Besonderheiten bei Softwareprodukten
Für Softwareprodukte gilt: Die ARCOMM GmbH gewährleistet, dass die Produkte im Sinne der jeweiligen Programmbeschreibung brauchbar und die Leistungen ordnungsgemäß sind. Die ARCOMM GmbH macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die ARCOMM GmbH übernimmt daher aufgrund der bekannten Komplexität der Software keine Zusicherung dahingehend, dass sich die Software im Einzelfall für einen bestimmten Zweck eignet oder eine Kompatibilität zu sämtlichen anderen Soft- oder Hardwareprodukten besteht oder sonst ein absolut störungsfreier Einsatz möglich ist. Sollten neuere Versionen der Software von ARCOMM veröffentlicht werden, so begründet dies keinen Mangel der ursprünglich verkauften Software. Die ARCOMM GmbH ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet. Der Softwarenutzer ist dazu angehalten, bereitgestellte Updates, Patches und/oder Servicepacks für die Software zu nutzen, und vor der Installation der Software und anschließend regelmäßig, insbesondere bevor er eine Änderung der Hard- oder Softwareumgebung vornimmt, seine Daten zu sichern. Soweit der Nutzer ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch von ihm oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haftet die ARCOMM GmbH nicht. Sie übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
7.11. Besonderheiten bei der Produktion von Druckerzeugnissen
7.11.1. Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt, nach neusten Erkenntnissen und nach unserem Dafürhalten mit der besten Ausführungsmethode und den besten für die Zielsetzung des Auftrags geeigneten Materialien gefertigt.
7.11.2. Wünsche bezüglich Farbwiedergabe werden so weit wie möglich berücksichtigt. Ohne Muster gilt unsere Auffassung als richtig. Bei Druckaufträgen können sich geringfügige Farbabweichungen durch die jeweilige Technik oder das jeweilige Material ergeben. Sie sind im zumutbaren Rahmen zu akzeptieren und berechtigen nicht zur Reklamation.
7.11.3. Bei Nachbestellungen gibt es keine Gewähr für exakte farbliche Übereinstimmung mit vorausgegangenen Lieferungen. Das Gleiche gilt auch für den Vergleich zwischen Muster und Auflage.
7.11.4. Die bei den Ausdrucken verwendeten Farbstoffe können sich mit der Zeit und unter dem Einfluss von Licht, Wärme, Feuchtigkeit und Chemikalien verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Bei Drucken auf Naturpapieren und Geweben sind geringfügige herstellungsbedingte Schwankungen der Materialbeschaffenheit und Oberflächenstruktur unvermeidbar und können nicht beanstandet werden.
7.11.5. Produktionsbedingte Flusen- oder Luftblaseneinschlüsse bei Laminierungen bzw. Kaschierungen sowie Maßabweichungen bis zu 1% berechtigen nicht zur Reklamation.
7.11.6. Die Ansprüche aus mangelnder Lieferung oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften verjähren nach 6 Monaten, sofern die Garantiefristen unserer Vorlieferanten nicht anders lauten. Bei Produkten, die wir von Zulieferern erwerben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Haftung des Vorlieferanten uns gegenüber. Für Materialmängel haften wir nur, wenn wir sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten erkennen müssen.
7.11.7. Ist der Kunde eingetragener Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen. §377 HGB gilt uneingeschränkt. In allen anderen Fällen ist bei offen zu Tage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Reklamationen oder Mängelrügen können nur bei Rückgabe sämtlicher Unterlagen und unserer Lieferung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.
7.11.8. Bei berechtigter Reklamation wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung in angemessener Frist gewährleistet. Schadensersatz oder Rücktritt bleiben ausgeschlossen. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Reklamationen beinträchtigen nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die beliebige Verwendung beanstandeter Ware steht uns zu.
7.11.9. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Auftraggeber nicht, die gesamte Lieferung zu beanstanden.
7.11.10. Nach Erteilung der Druckfreigabe sind wir für Druckfehler, die vom Auftraggeber in der Korrektur übersehen wurden, nicht haftbar. Von uns ohne Berechnung gegebene Auskünfte und Ratschläge sind stets ohne unser Obligo.
7.11.11. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber oder durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.
7.11.12. Bei individueller Auftragsfertigung erstellen wir dem Auftraggeber auf Wunsch oder auf Empfehlung unsererseits zu Kosten des Auftraggebers ein Muster in verkleinerter Größe oder Originalgröße und mit Originalmaterial. Dieses Muster wird dem Auftraggeber zur Begutachtung und Prüfung der Materialeigenschaften und des Druckbildes zugestellt. Nach Freigabe dieses Musters durch den Auftraggeber haften wir nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn diese durch den Auftraggeber in der Freigabephase hätten festgestellt werden können. Wir haften auch nicht für übliche Materialeigenschaften oder Materialeigenschaften, auf die wir ausdrücklich hingewiesen haben, wenn das Material ausdrücklich gewünscht oder dessen Einsatz durch die Freigabe des Musters bestätigt wurde. Eine Prüfung des individuell gefertigten Produktes oder seines Materials bezüglich des vorgesehenen Einsatzes nehmen wir nur vor, wenn dies schriftlich gefordert und in unserer Auftragsbestätigung schriftlich ausgewiesen wurde sowie uns der Einsatzzweck und die Einsatzbedingungen detailliert schriftlich vor der Fertigung des Musters vorliegen.
8. Lizenz und Schutzrechte bei Softwareprodukten
8.1. Beim Kauf der Software erwirbt der Kunde eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts gemäß den Lizenzbestimmungen.
8.2. Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepakets an.
8.3. Der Kunde erwirbt an dem gelieferten Softwareprogramm ein einfaches Nutzungsrecht. Das Anfertigen von Kopien ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, im Einzelfall ist die Anfertigung einer Sicherungskopie ausdrücklich gestattet worden. Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren. Die Nutzung im Netzwerk ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.
8.4. Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der vorgenannten Ware werden deren Geltung ausdrücklich anerkannt.
9. Zahlung, Zahlungsverzug
9.1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der ARCOMM GmbH geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die ARCOMM GmbH ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der ARCOMM GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der ARCOMM GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.2. Gegenüber Ansprüchen der ARCOMM GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9.3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
9.4. Verspätete Anzahlungen oder Vorkasse können den Liefertermin beeinträchtigen. Schadensersatzansprüche aufgrund dieser Verzögerungen weisen wir zurück.
9.5. Während des Verzugs sind wir berechtigt, Lieferungen aus anderen Verträgen zurückzuhalten oder Vorkasse zu verlangen.
10. Bildschirmdarstellung
Die Produktbilder die zur Beschreibung der Artikel / Ware verwendet werden dienen lediglich als Beispielbilder. Diese stellen nicht in jedem Fall den Artikel naturgetreu dar, sondern dienen derer Veranschaulichung. Je nach verwendetem Bildschirm können Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden. Maßgeblich ist die Beschreibung des jeweiligen Artikels, wobei wir uns das Recht auf Irrtümer bzw. Änderungen vorbehalten.
11. Haftung und Haftungsbeschränkungen
11.1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die ARCOMM GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2. Wenn und soweit die Haftung der ARCOMM GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ARCOMM GmbH.
11.3. Besonderheiten bei Druckerzeugnissen
11.3.1. Wir setzen voraus, dass der Auftraggeber über die Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material verfügt. Werden die Rechte Dritter verletzt, haftet der Auftraggeber hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie alle bei uns anfallenden notwendigen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
11.3.2. Die ARCOMM GmbH behält sich an Angeboten, Grafiken, Mustern, Zeichnungen und Fotos die Urheberrechte vor. Jeder an uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag. Dieser ist auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet.
11.3.2.1. Die von uns erstellten Grafiken, Muster, Zeichnungen und Fotos als persönliche geistige Schöpfung dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung sowohl im Original, als auch bei der Reproduktion nicht verändert werden. Jegliche Nachahmung ist unzulässig. Dies gilt auch für Teile oder Details.
11.3.2.2. Durch uns erstellte Designarbeiten dürfen nur für die mit uns vereinbarte Nutzungsart sowie Verwendungszweck verwertet bzw. genutzt werden. Sonstige weitergehende und anderweitige Nutzungen bedürfen der Zustimmung der ARCOMM GmbH. Zudem ist in solchen Fällen ein entsprechendes Nutzungshonorar durch uns festzulegen. Hierdurch erwirbt der Besteller ein Nutzungsrecht im vereinbarten Rahmen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erwirbt der Besteller durch die Zahlung dieses Nutzungshonorars ein ausschließliches Nutzungsrecht. (gem. § 31 III UrhG)
11.3.2.3. Vorschläge sowie Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Honorars. Anderes gilt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11.3.2.4. Der Auftraggeber ist für die Prüfung des Rechts über die Berechtigung der vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen wie z.B. Fotos und Texte zur Verwendung, Vervielfältigung und Veränderung sowie dem Recht der urheberrechtlichen Befugnis allein verantwortlich.
11.3.3. Sofern Änderungen nach Druckfreigabe vorgenommen werden müssen, gehen alle hierdurch entstehenden Spesen/ Kosten zu Lasten des Auftragsgebers. Hiervon sind die Kosten des Maschinenstillstands eingeschlossen.
11.3.4. Die für notwendige Fremdleistungen in Anspruch genommene Vertragspartner sind keine Erfüllungsgehilfen. Sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt ist die Haftung für dessen Arbeitsergebnisse ausgeschlossen
11.3.5. Ohne die Zusendung eines farbverbindlichen Andruckes oder Farbwertangaben (Pantone/HKS) können wir keine Haftung bei Farbabweichungen übernehmen.
12. Montage und Vorort-Leistungen
Am Aufstellungs- oder Verklebungsort ist Montagefreiheit bzw. Verklebungsfreiheit entsprechend der von uns mitgeteilten Bedingungen zu gewährleisten. Elektrische Anschlüsse, bauliche Veränderungen sowie sonstige Maßnahmen, die mit der Aufstellung oder Verklebung in Verbindung stehen, hat - soweit nicht anders vereinbart - der Auftraggeber zu schaffen. Sollte dem nicht Folge getragen werden, sind wir dazu berechtigt die Leistung zu verweigern, bis der Mangel durch den Auftraggeber abgestellt wurde.
13. Gestaltungsfreiheit, Produktionswahl und Firmentext
Sowohl die Wahl der Produktionsmittel als auch die Wahl der Produktionsstätten liegt bei uns. Wir sind berechtigt, unseren Firmentext und/oder unser Firmenzeichen auf Vertragserzeugnissen aller Art nach Maßgabe des gegebenen Raumes anzubringen und ggf. in die Gestaltung von Designleistungen mit einzubinden. Es besteht im Rahmen des übernommenen Auftrags Gestaltungsfreiheit.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
14.1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der ARCOMM GmbH bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der ARCOMM GmbH.
14.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
15. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
15.2. Die ARCOMM GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die ARCOMM GmbH ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der ARCOMM GmbH beachtet.
15.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.